Unsere Leistungen im Überblick
Grundpflege – Körperpflege
- Waschen, Duschen und / oder Baden
- Unterstützung bei Ausscheidungen
- Lagern, Betten und Mobilisieren
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Palliativversorgung
(Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung mit dem Ziel, die Lebensqualität des Kranken zu erhalten oder zu verbessern)
Medizinische Behandlungspflege
- Blutzucker-, Blutdruck- und Pulskontrollen
- Medikamente richten und verabreichen
- Verabreichen von Tropfen und Salben (Augen und Ohren)
- Verabreichung von Injektionen s.c. und i.m., z.B. Insulin, Heparin etc.
- Überwachung von i.v.-Infusionen
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden und Wickeln; Wundpflege
- Kompressionsverbände anlegen
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Behandlung von Druckgeschwüren / Dekubitusbehandlung
- Versorgung von Trachealkanülen
- Versorgung von Magensonden und verabreichen von Sondennahrung
- Katheterisierung der Harnblase
- Blasenspülungen
- Verabreichung von Einläufen oder Klistieren
Stomabehandlung
Darüber hinaus bieten wir an:
- zusätzliche Betreuungsleistungen für Senioren mit eingeschrägter Alterskompetenz (Demenz)
- individuelle Beratung bei ihnen zu Hause
- Fahrten zum Haus- und Facharzt
- Organisation von Pflegehilfsmitteln
- Angehörigen- und Klientensprechstunde
- Besorgung von Rezepten und Verordnungen
Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson
- Wir übernehmen die Pflege, z.B. bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson.
Beratungsbesuch
- Wir unterstützen Sie gern bei Erst- und Höherstufungsanträgen bei den jeweiligen Pflegekassen und Sozialämtern.
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Geschirr spülen
- Erledigung von Einkäufen
- Wäsche waschen
- Vermittlung von Mittagstisch – auch am Wochenende und an Feiertagen
Wir kooperieren mit
- Arztpraxen und Therapeuten/in
- SAPV und Palliativmediziner/in
- Kranken- und Pflegekassen
- Ämtern und Behörden
- teil- und vollstationären Einrichtungen
- Beratungsstellen
- Kirchengemeinde
Pflegeeinsätze gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI
Diese Beratungseinsätze sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere Bezugspersonen erbracht wird. Haben Sie Pflegegrad II oder III, besuchen wir Sie halbjährlich, bei Pflegegrad VI und V vierteljährlich.
Sowie zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI Individuell planbar. (Spaziergänge, Spiel / Bastelstunde, Musik.- u. Gesangsnachmittage, Bewegungsstunde)