Unsere Leistungen im Überblick
Grundpflege – Körperpflege
- Waschen, Duschen und / oder Baden
- Unterstützung bei Ausscheidungen
- Lagern, Betten und Mobilisieren
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Medizinische Behandlungspflege
- Blutzucker-, Blutdruck- und Pulskontrollen
- Medikamente richten und verabreichen
- Verabreichen von Tropfen und Salben (Augen und Ohren)
- Verabreichung von Injektionen s.c. und i.m., z.B. Insulin, Heparin etc.
- Überwachung von i.v.-Infusionen
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden und Wickeln; Wundpflege
- Kompressionsverbände anlegen
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Behandlung von Druckgeschwüren / Dekubitusbehandlung
- Versorgung von Trachealkanülen
- Versorgung von Magensonden und verabreichen von Sondennahrung
- Katheterisierung der Harnblase
- Blasenspülungen
- Verabreichung von Einläufen oder Klistieren
- StomabehandlungBesorgung von Rezepten und Verordnungen
Darüber hinaus bieten wir an:
- zusätzliche Betreuungsleistungen für Senioren mit eingeschrägter Alterskompetenz (Demenz)
- individuelle Beratung bei ihnen zu Hause
- Fahrten zum Haus- und Facharzt
- Organisation von Pflegehilfsmitteln
- Angehörigen- und Klientensprechstund
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Grundreinigung der Wohnung
- Treppenreinigung / Hausordnung
- Geschirr spülen
- Heizen / Holz und Kohle holen
- Erledigung von Einkäufen
- Wäsche waschen
- Mittagstisch – auch am Wochenende und an Feiertagen
Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson
- Wir übernehmen für maximal vier Wochen je Kalenderjahr die Pflege, z.B. bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson.
Beratungsbesuch
- Wir unterstützen Sie gern bei Erst- und Höherstufungsanträgen bei den jeweiligen Pflegekassen und Sozialämtern.
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Grundreinigung der Wohnung
- Treppenreinigung / Hausordnung
- Geschirr spülen
- Heizen / Holz und Kohle holen
- Erledigung von Einkäufen
- Wäsche waschen
- Mittagstisch – auch am Wochenende und an Feiertagen
Wir kooperieren mit
- Arztpraxen und Therapeuten
- Kranken- und Pflegekassen
- Ämtern und Behörden
- teil- und vollstationären Einrichtungen
- Beratungsstellen
- Kirchengemeinde
Pflegeeinsätze gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI
Diese Beratungseinsätze sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere Bezugspersonen erbracht wird. Haben Sie Pflegestufe I oder II, besuchen wir Sie halbjährlich, bei Pflegestufe III vierteljährlich.
Sowie zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI Individuell planbar. (Spaziergänge, Spiel / Bastelstunde, Musik.- u. Gesangsnachmittage, Bewegungsstunde)