Unsere Leistungen im Überblick

Grundpflege – Körperpflege

  • Waschen, Duschen und / oder Baden
  • Unterstützung bei Ausscheidungen
  • Lagern, Betten und Mobilisieren
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Medizinische Behandlungspflege

  • Blutzucker-, Blutdruck- und Pulskontrollen
  • Medikamente richten und verabreichen
  • Verabreichen von Tropfen und Salben (Augen und Ohren)
  • Verabreichung von Injektionen s.c. und i.m., z.B. Insulin, Heparin etc.
  • Überwachung von i.v.-Infusionen
  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden und Wickeln; Wundpflege
  • Kompressionsverbände anlegen
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Behandlung von Druckgeschwüren / Dekubitusbehandlung
  • Versorgung von Trachealkanülen
  • Versorgung von Magensonden und verabreichen von Sondennahrung
  • Katheterisierung der Harnblase
  • Blasenspülungen
  • Verabreichung von Einläufen oder Klistieren
  • StomabehandlungBesorgung von Rezepten und Verordnungen

Darüber hinaus bieten wir an:

  • zusätzliche Betreuungsleistungen für Senioren mit eingeschrägter Alterskompetenz (Demenz)
  • individuelle Beratung bei ihnen zu Hause
  • Fahrten zum Haus- und Facharzt
  • Organisation von Pflegehilfsmitteln
  • Angehörigen- und Klientensprechstund

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Grundreinigung der Wohnung
  • Treppenreinigung / Hausordnung
  • Geschirr spülen
  • Heizen / Holz und Kohle holen
  • Erledigung von Einkäufen
  • Wäsche waschen
  • Mittagstisch – auch am Wochenende und an Feiertagen

Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson

  • Wir übernehmen für maximal vier Wochen je Kalenderjahr die Pflege, z.B. bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson.

Beratungsbesuch

  • Wir unterstützen Sie gern bei Erst- und Höherstufungsanträgen bei den jeweiligen Pflegekassen und Sozialämtern.

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Grundreinigung der Wohnung
  • Treppenreinigung / Hausordnung
  • Geschirr spülen
  • Heizen / Holz und Kohle holen
  • Erledigung von Einkäufen
  • Wäsche waschen
  • Mittagstisch – auch am Wochenende und an Feiertagen

Wir kooperieren mit

  • Arztpraxen und Therapeuten
  • Kranken- und Pflegekassen
  • Ämtern und Behörden
  • teil- und vollstationären Einrichtungen
  • Beratungsstellen
  • Kirchengemeinde

Pflegeeinsätze gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI

Diese Beratungseinsätze sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere Bezugspersonen erbracht wird. Haben Sie Pflegestufe I oder II, besuchen wir Sie halbjährlich, bei Pflegestufe III vierteljährlich.
Sowie zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI  Individuell planbar.  (Spaziergänge, Spiel / Bastelstunde, Musik.- u. Gesangsnachmittage, Bewegungsstunde)